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Glasbruch wird von der Teilkaskoversicherung versichert, die im Allgemeinen folgende Schäden deckt: Seitenfenster, Frontscheibe, Heckscheibe, Schiebedach Teilen aus glasähnlichen Materialien.
Alle Elemente, die von der Glasbruchversicherung gedeckt sind, werden explizit in Ihrem Versicherungsvertrag erwähnt.
Hinweis: bei kleinen Steinschlagschäden auf der Frontscheibe ist es nicht immer notwendig, die Scheibe auszuwechseln. Eine kleine Reparatur genügt. Sie müssen den Schaden unbedingt bei Ihrem Versicherer vor dem Ausführen der Reparatur deklarieren und sein Einverständnis für die Reparatur einholen.
Bevor Sie Ihren Versicherungsvertrag unterschreiben raten wir Ihnen, den Betrag des Glasbruch-Selbstbehalts und die garantierten Leistungen zu prüfen.
In manchen Fällen kann es von Vorteil sein, eine Zusatzdeckung abzuschliessen, insbesondere wenn Ihr Fahrzeug mit Xenon/LED-Scheinwerfern ausgestattet ist. Evaluieren Sie diese Deckung dank unserem Vergleich für Autoversicherungsprämien!
Für unsere Ratschläge und Tipps besuchen Sie einfach unsere Rubrik "Alles über die Autoversicherung in 28 Punkten"
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