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Heutzutage kann ein Fahrausweisentzug schon bei kleineren Vergehen ausgesprochen werden, z.B. bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 15 km/Std. in einer geschlossenen Ortschaft.
Um dem Versicherungsnehmer zu ermöglichen, sich gegen die finanziellen Folgen eines Fahrausweisentzugs zu wappnen (z.B. Transport- oder Taxikosten), bieten einige Versicherer eine Versicherungsoption an. Gegen die Bezahlung einer bescheidenen Prämie zahlt der Versicherer während der Zeit des Fahrausweisentzugs eine vorher ausgemachte Geldsumme.
Ein Fahrausweisentzug von mehr als drei Monaten gehört üblicherweise zu den Vorfälle, die man bei Abschluss oder Verlängerung eines Versicherungsvertrags angeben muss.
Vorfälle
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Abgesendet von: David