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Wenn der Versicherungsnehmer vor Vertragsabschluss wichtige Tatsachen, zu denen er befragt wurde, verschwiegen oder unrichtige Angaben gemacht hat, kann der Versicherer Anzeigepflicht geltend machen. Er kann dann den Versicherungsvertrag kündigen, ohne die bereits bezahlten Prämien zurückzuerstatten oder die bereits für die in der Vergangenheit stattgefundenen Schadensfälle gezahlten Entschädigungen zurückverlangen. Er kann sich auch weigern, die Kosten eines Schadensfalls zu übernehmen oder er kann seine Leistungen auf 50% reduzieren. Allerdings muss dafür eine Verbindung zwischen dem Gegenstand der Anzeigepflicht und dem Schadensfall nachgewiesen werden können.
Hier einige Beispiele von Situationen, in denen der Versicherer die Anzeigepflicht geltend machen kann:
Es ist deshalb unabdingbar, die Offertenanfrage sorgfältig auszufüllen, um die Anzeigepflicht nicht zu verletzen, was ansonsten schwerwiegende finanzielle Folgen bei einem auftretenden Schadensfall haben kann.
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Abgesendet von: Eric