Eine Arbeitslosigkeitsversicherung, was ist das eigentlich?

Eine Arbeitslosigkeitsversicherung schützt Sie vor dem Verlust Ihres Lebensstandards im Falle einer unfreiwilligen Arbeitslosigkeit.

Arbeitslosigkeitsversicherung in der Schweiz

Wie kann man sich gegen Arbeitslosigkeit versichern?

Arbeitslosigkeit beeinflusst Ihr Einkommen und Ihren Lebensstandard. Eine private Arbeitslosigkeitsversicherung hilft also, Ihren Lebensstandard aufrechtzuerhalten und ermöglicht Ihnen, mit Vergütungen (von CHF 300.- bis CHF 1200.- monatlich) das Arbeitslosengeld zu ergänzen.

Ist die Arbeitslosigkeitsversicherung obligatorisch?

Die Arbeitslosigkeitsversicherung ist eine nicht obligatorische Zusatzversicherung, die für jeden empfehlenswert ist, dem daran liegt, seinen Lebensstandard während der Arbeitslosigkeit nicht reduzieren zu müssen.

An wen richtet sich die private Arbeitslosigkeitsversicherung?

An alle Personen zwischen dem 18. und vollendetem 60. Lebensjahr, die über mehr als 12 Monate hinweg im Rahmen eines zeitlich unbegrenzten Arbeitsvertrags mindestens 30 Stunden pro Woche einer regelmässigen Arbeit nachgehen.

Leistungsbeträge im Fall von Arbeitslosigkeit (Vergütung)

Die monatliche Vergütungen für die Beibehaltung des Lebensstandards betragen zwischen CHF 300.- und CHF 1200.-.

Private Arbeitslosigkeitsversicherung

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Wie lange kann man die Vergütungszahlungen erhalten?

Die Dauer der Vergütungszahlungen beträgt maximal 24 Monate.

Zu welchem Zeitpunkt muss man die Versicherung vom Verlust seines Arbeitsplatzes informieren (Begriff des Schadenfalls)?

Sobald der Versicherte sein Kündigungsschreiben erhalten hat.

Karenzfrist

Eine Kündigung des Arbeitsvertrags während der ersten 6 Monate nach Abschluss der Arbeitslosigkeitsversicherung gibt kein Anrecht auf Leistungen.

Auszug aus den Beitrittsbedingungen

  • Alter zwischen dem 18. und vollendeten 60. Lebensjahr.
  • Beruflichen Tätigkeit mindestens 30 Stunden pro Woche.
  • Zeitlich unbegrenztes Arbeitsverhältnis.
  • Eine feste, regelmässe Anstellung.
  • Der Arbeitsvertrag darf nicht gleichzeitig oder innerhalb 6 Monaten nach der Unterzeichnung der Police einer privaten Arbeitslosigkeitsversicherung gekündigt werden.
  • Nur eine Versicherungspolice pro Person

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Feedback

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