3. Säule b: Allgemeines
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Der Beitritt zur Säule 3b ist ohne Einschränkung für jedermann möglich
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Je nach Kanton, können die in die 3. Säule b geleisteten Beiträge teilweise von der Einkommenssteuer abgezogen werden
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Die Ersparnis unterliegt der Steuer auf den Rückkaufswert
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Der Auszahlungszeitpunkt der Leistungen ist frei wählbar, man muss aber mindestens 3 Jahre lang seine Beiträge zahlen
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Ein Rückkauf der freien 3. Säule unterliegt weniger Einschränkungen als der einer gebundenen 3. Säule (3a), ist aber erst nach 3-jähriger Vertragsdauer möglich