Begünstigte Personen
Als Begünstigte sind folgende Personen zugelassen:
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im Erlebensfall der Vorsorgenehmer
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nach dessen Ableben die folgenden Personen in nachstehender Reihenfolge:
1.
der überlebende Ehegatte oder die überlebende eingetragene Partnerin oder der überlebende eingetragene Partner
2.
die direkten Nachkommen sowie die natürlichen Personen, die von der verstorbenen Person in erheblichem Masse unterstützt worden sind, oder die Person, die mit dieser in den letzten fünf Jahren bis zu ihrem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat oder die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss
Der Vorsorgenehmer kann eine oder mehrere begünstigte Personen unter den in Ziffer 2 genannten Begünstigten bestimmen und deren Ansprüche näher bezeichnen. Er hat ebenfalls das Recht, die Reihenfolge der Begünstigten nach Ziffern 3 bis 5 zu ändern und deren Ansprüche näher zu bezeichnen.