Ob Sie Fussgänger, Beifahrer oder Velofahrer sind, eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung kann sich für Sie als sehr nützlich erweisen. Das trifft natürlich auch zu, wenn Sie Autofahrer sind.
Die Deckung der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung erstreckt sich manchmal auch auf die Passagiere des Fahrzeugs, das von dem Versicherungsnehmer gelenkt wird.
Diese Versicherung kommt bei Streitfällen in folgenden Bereichen zur Anwendung:-
ärztliche Behandlung als Folge eines Verkehrsunfalls
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eine Busse, ein Urteil oder ein Führerausweis-Entzug
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die Reparatur des Fahrzeugs
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die Miete eines Parkplatzes
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eine Entschädigungsverweigerung oder eine ungenügende Entschädigung durch eine Versicherung
Nur die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Versicherers sind massgebend, wenn es um die genaue Definition der Leistungen geht.
Wenn Sie gleichzeitig eine Privat-Rechtsschutzversicherung und eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abschliessen, können Sie von einem Kombi-Rabatt profitieren. Das bedeutet, dass die Prämie tiefer sein wird, als wenn Sie zwei getrennte Verträge abgeschlossen hätten.