Privatkredit: das Konsumkreditgesetz (KKG)

Beantragen Sie Ihren Privatkredit in Kenntnis Ihrer Rechte sowie der entsprechenden Grundbedingungen und zusätzlichen sowie inbegriffenen Versicherungsleistungen


Das Konsumkreditgesetz (KKG), ein unerlässlicher Rahmen

Für einen besseren Konsumentenschutz setzt das Bundesgesetz über den Konsumkredit verbindliche vertragsrechtliche Richtlinien fest. Dieses Gesetz verhindert, dass einen Bürger einen Kredit abschliesst, und damit das Risiko eingeht, sich zu überschulden.

Um Ihren Antrag zu prüfen, wird sich der Kreditgeber bei verschiedenen Auskunftsstellen über Ihr finanzielles Verhalten informieren. So sammelt die ZEK (Zentralstelle für Kreditinformation) alle möglichen Informationen über Kreditantragsteller. Falls Ihre Bankkarten häufig gesperrt sind oder Sie Ihre Zahlungsfristen nicht einhalten, werden sowohl Ihr Statussaldo als auch Ihr Bankbescheid negativ ausfallen.

Nachdem diese Daten, aber auch der Lohn, die Steuern und das von dem Kanton vorgeschriebene Existenzminimum überprüft worden sind, wird einzig dem zahlungsfähigen Konsumenten ein Kredit gewährt. Um jeglichen Missbrauch zu verhindern, ist es einem Darlehensunternehmen nur dann bewilligt einen Kredit zu gewähren, wenn der Antragsteller aufgrund seines Gehaltes den Betrag innerhalb von drei Jahren zurückzuzahlen vermag.

Falls Sie an Ihrer Fähigkeit, den Kredit zurückzahlen zu können, zweifeln oder Sie sich, mit Hinblick auf Ihre finanzielle Situation, ein Bild über die zu leistenden Monatsraten machen möchten, berechnen Sie jetzt Ihr Budget!

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3/7/2012 7:36:30 AM  -  Pressemitteilung
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