| - |
Zusammenarbeit mit anerkannten Tierärzten |
| - |
Homöopathische, physiotherapeutische Behandlungen und Akupunktur auf Verordnung
oder durch einen Kassentierarzt durchgeführt |
| - |
Pharmazeutische Ausgaben für durch einen Kassentierarzt verschriebene oder
ausgehändigte Medikamente |
| - |
Pensionskosten für Hospitalisationen |
| - |
Für die Erstbehandlung von Notfällen werden die oben angeführten Leistungen auch vergütet, wenn sie nicht von einem anerkannten Tierarzt erbracht oder verordnet wurden. |
| - |
Keine Prämienerhöhung mit zunehmendem Alter des Hundes bzw. der Katze |
| - |
Bei schadenfreiem Verlauf der Police nach einer Versicherungsperiode von 12 Monaten erhält der Versicherungsnehmer einen Bonus von 10% auf die Folgeprämie. Nach 24, 36 und 48 Monaten ohne Schaden, erhöht sich der Bonus auf 20, 30 resp. 40%. |
| - |
Deckung Unfälle, Ansteckende, chronische Krankheiten und Erbkrankheiten |
| - |
Nach Abzug des Jahresselbstbehalts (CHF 200.-), der Beträge, die das vereinbarte Leistungsmaximum übersteigen, sowie eventueller nicht versicherter Leistungen, übernimmt epona 100% der Kosten. Der Jahresselbstbehalt gilt pro Versicherungsperiode von 12 Monaten. |
| - |
epona überweist den Gesamtbetrag der zugestellten Rechnungen dem behandelnden Tierarzt. Die Rechnungen müssen der Gesellschaft spätestens zwei Monate nach Behandlungsabschluss zugestellt werden. |
| - |
Karenzfristen: Unfälle und akute Erkrankungen: keine Ansteckende und chronische Krankheiten = 30 Tage Erbkrankheiten= 12 Monate |