Krankenversicherung: Unfalldeckung

Viel Wissenswertes rund um die Krankenkasse in der Schweiz

Unfalldeckung

Das UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung) sieht die Versicherungspflicht für jede erwerbstätige Person im Rahmen der Unfallversicherung vor.

Im Falle eines Unfalles beinhalten die vorgesehenen Leistungen eine Invaliden- oder Hinterbliebenenrente, die Rückerstattung von Pflegekosten, Taggelder sowie Entschädigungen für körperliche oder geistige Beeinträchtigungen.

Jede Person, welche nicht dem UVG untersteht, muss das Unfallrisiko in seiner obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KVG) einschliessen. Der Leistungsanspruch untersteht in diesem Fall denselben Richtlinien wie für die Krankheitskosten, insbesondere was die Abzüge für Franchise und Selbstbehalt betrifft.

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Ein Unfall ist eine plötzlichenicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, welche die körperliche oder geistige Gesundheit beeinträchtigt.
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