Krankenversicherung: Franchisen und Selbstbehalte

Viel Wissenswertes rund um die Krankenkasse in der Schweiz

Franchisen und Selbstbehalte

Die Franchise ist der jährliche Betrag, welcher der Versicherte selber übernimmt und bis zu welchem der Versicherer keine Leistungen rückvergütet.

Über diesen Betrag hinaus bezahlt der Versicherte einen Selbstbehalt. Dieser entspricht einem von der Gesetzgebung bestimmten Prozentsatz (10%), dieser ist jedoch jährlich limitiert.

Der Versicherer übernimmt die Kosten, welche die Franchise überschreiten, unter Abzug des Selbstbehaltes des Versicherten.

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Der Franchisenbetrag ist für die Prämienbestimmung des Versicherten massgebend. Je höher die Franchise ist, umso mehr wird die Prämie ermässigt (Maximalrabatte werden von den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen angeordnet). Der Leistungsanspruch bleibt jedoch, unabhängig von der Franchise, derselbe.

Die Wahlfranchisen betragen Fr. 500.--, Fr. 1000.--, Fr. 1500.--, Fr. 2000.-- und Fr. 2500.-- für Erwachsene und Fr. 100.--, Fr. 200.--, Fr. 300.--, Fr. 400.--, Fr. 500.-- und Fr. 600.-- für Kinder.
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