Krankenversicherung: Brillen

Viel Wissenswertes rund um die Krankenkasse in der Schweiz

Brillen

(Quelle: Schweizer Optikerverband, www.sov.ch)

Im Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist alle 5 Jahre ein Maximalbetrag von Fr. 180.-- für allgemeine Fälle von Fehlsichtigkeit vorgesehen. Für krankheitsbedingte Fälle gelten Sonderregelungen. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre haben alljährlich einen Beitrag von Fr. 180.-- zugute.

Achtung, diese Leistungen betreffen ausschliesslich die Gläser und keinesfalls das Brillengestell!
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Schauen Sie sich an, wie einfach das ist!