NEWS
VIDEO
UMFRAGE
NEWSLETTER
SEITE WEITEREMPFEHLEN
ÜBER UNS
de
fr
it
home
Versicherung
>
Krankenkasse
>
Nützliche Informationen
Versicherung
Krankenkasse
Autoversicherung
Tierversicherung
Reiseversicherung
Rechtsschutz
Finanz
Hypotheken
Privatkredit
Kreditkarten
Leasing
Bankkonten
Vorsorge 3. Säule
Geldanlagen
Telekom
Festnetzanschluss
Mobiltelefon
Internet
Auto
Fahrzeugpreis
Autovergleich
Technische Daten
Suchen
Krankenversicherung: Badekuren
Viel Wissenswertes rund um die Krankenkasse in der Schweiz
Badekuren
Das Bundesgesestz über die Krankenversicherung (
KVG
) sieht unter Artikel 25 eine Beteiligung für ärztlich verordnete
Badekuren
vor. Die Verordnung über die
Leistungen
in der Grundversicherung (
KLV
) schreibt vor, dass sich diese Beteiligung auf 21 Tage pro Kalenderjahr beschränkt. Diese Beteiligung in der Höhe von Fr. 10.-- pro Tag soll die Kurkosten decken, welche von anderen Leistungen aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht rückvergütet werden.
Krankenversicherung
KVG/VVG
Wer muss sich versichern ?
Bei wem kann man sich versichern ?
Verschiedene Versicherungsmodelle
Franchisen und Selbstbehalte
Werbung
Unfalldeckung
Leistungen im Ausland
Zahnpflegeleistungen
Kieferorthopädie
Naturheilmethoden
Psychotherapie
Mutterschaft
TARMED
Prävention
Brillen
Badekuren
Transport- und Rettungskosten
Kündigungsfrist
Militärdienst
Versicherung von Grenzgängern
Zusatzversicherungen
Versicherung für Schweizer Rentner im Ausland
News video Etappe 1
Wie wird der Vergleichs-rechner verwendet?
Schauen Sie sich an, wie einfach das ist!
Alle Videos
Prämienvergleich
RSS
Presse
Werbung
Partnerschaft
Beitritt
Über uns
Kontakt
Rechtliche Informationen
Datenschutz / Privatsphäre
WebTools
Sitemap
Home
© 2004-2012