6. Zuschüsse: Prämienermässigung
Zu viele Versicherte die Anspruch auf Subventionen hätten wenden sich nicht an den Staat.
Prämienverbilligung :
Sie haben ein geringes Einkommen ? Sie haben Anrecht auf eine Hilfe von Ihrem Kanton. Zögern Sie nicht, und verlangen Sie präzise Informationen.
Zuständige kantonale Stellen zur Prämienverbilligung
Weitere Informationen finden Sie unter :
Nützliche Adressen