7. Sich gegen lästige Fragebögen wehren : Gesundheit, IV-Renten, ...
Falls Sie nur die Grundversicherung wechseln, sind Sie nicht verpflichtet, Ihrer Versicherung Auskunft über Ihren Gesundheitszustand, Ihren Anspruch auf IV-Renten oder über andere Versicherungen zu erteilen. Die Krankenkasse ist in jedem Fall verpflichtet, Sie aufzunehmen.