5. Den laufenden Vertrag fristgemäss kündigen
Es wird nachdrücklich empfohlen, die Kündigung per Einschreiben vor dem 30. November zu senden. Achtung: Ausschlaggebend ist dabei nicht das Datum des Poststempels, sondern des Tages, an dem die Krankenkasse Ihr Schreiben erhalten hat. Für Versicherte, die verschuldet oder im Zahlungsverzug sind, ist die Kündigung des Vertrages nicht möglich.
Für eine Kündigung bis zum 30. Juni
Sollten Sie sich ein wenig spät für einen Kassenwechsel entscheiden, zum Beispiel in den letzten zwei Novemberwochen, zögern Sie nicht, Ihren laufenden Vertrag zu kündigen (Termin 30.11.), auch wenn Sie den Vertrag bei Ihrer neuen Versicherung noch nicht unterschrieben haben. (Beitritt möglich bis Jahresende). Sie gehen überhaupt kein Risiko ein, sich ohne Versicherungsschutz wiederzufinden. Der von Ihnen gewählte Versicherer ist verpflichtet, Sie für die Grundversicherung aufzunehmen. Sollten Sie keiner neuen Krankenkasse beitreten, bleiben Sie automatisch bei Ihrer jetzigen Krankenkasse versichert.
Kündigungstermin und Kündigungsschreiben